Nach Zulassung des Protestcamps an Goethe-Universität: DIG fordert strafrechtliches Verbot von Israel-Vernichtungsforderungen

Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), erklärt:

Die Politik muss den Versammlungsbehörden mehr Handhabe geben, um Israelhass-Veranstaltungen zu unterbinden. Das zeigt erneut die Zulassung eines anti-israelischen Protestcamps an der Frankfurter Goethe-Universität.

Die Forderung, Israel solle von der Landkarte getilgt werden, muss strafbar werden! Solche Aussagen sind geeignet, den öffentlichen Frieden massiv zu stören. Wir sehen immer häufiger, dass auf Israelhass-Aktionen Angriffe auf Jüdinnen und Juden folgen. Deshalb ist hier ein Handeln der Politik erforderlich.

Wir unterstützen den Vorschlag des Tikvah-Instituts, Forderungen nach Auslöschung und Vernichtung Israels durch eine Änderung des Strafgesetzbuches unter Strafe zu stellen.

Das Tikvah-Institut hat vorgeschlagen, einen neuen § 103 “Aufruf zur Vernichtung eines Staates” in das StGB zu schreiben: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll bestraft werden, wer zur Vernichtung eines Staates, der Mitglied der Vereinten Nationen ist, aufruft oder diese billigt.“

Damit hätten Versammlungsbehörden die Möglichkeit, Versammlungen, bei denen Vernichtungsdrohungen gegen Israel drohen, nicht zuzulassen und Polizeibehörden bei Versammlungen, bei denen Vernichtungsdrohungen gegen Israel geäußert werden, diese abzubrechen.

Selbstverständlich kann damit nicht jede „pro-palästinensische“ Veranstaltung verboten werden. Das ist auch weder erforderlich noch wäre es angemessen.